1. Vertragsabschluss
Auf Anfrage erhält der Kunde ein Vermietungsangebot/Buchungsbestätigung, schriftlich oder per E-Mail, bezüglich der Vermietung des Ferienobjektes »Hacienda-Cilensek«. Mit schriftlicher Annahme dieses Angebotes/Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
2. Leistungen/Preise/Mindestzeitraum
Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus »Hacienda-Cilensek«. Der Mietpreis versteht sich ausschließlich Endreinigung. Er umfasst die angegebene Personenzahl und den Mietzeitraum. Er beinhaltet die Ausstattung, welche auf der Internetseite www.hacienda-cilensek.de angegeben ist.
Das Ferienobjekt darf nicht von mehr als 6 Personen (einschl. aller Kinder), bewohnt werden. Das Haus wird nicht an Jugendgruppe unter 25 Jahre vermietet.
Das Mitbringen eines Haustieres ist grundsätzlich unzulässig.
Auch andere Nebenleistungen, wie Aufbettungen werden gesondert vereinbart.
Entsprechen die vom Mieter gemachten Angaben nicht den Tatsachen, kann der Bezug des Objektes verwehrt und der Mietvertrag storniert werden. Es werden dann Stornierungszahlungen entsprechend Nummer 5 fällig.
3. Zahlung
Die Mietvorauszahlung beträgt 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung des Vermieters fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Buchungsbestätigung zu begleichen.
Erfolgt keine bzw. keine rechtzeitige Zahlung ist der Vermieter berechtigt ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Sämtliche Mietvorauszahlungen sind vom Kunden auf das von den Vermietern angegebene Konto zu entrichten. Die Mietvorauszahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die (Rest) Miete ist 7 Tage vor dem Anreisetag zu entrichten. Die Zahlung hat in EURO zu erfolgen.
Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Nummer 4 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
4. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter/Ersatzvermietung
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen.
Die Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des schriftlichen Eingangs beim Vermieter wirksam. Die Vermieter behalten sich das Recht vor, den Ersatzmieter nicht zu akzeptieren. In diesen Fällen bleibt der geschlossene Vertrag bestehen.
Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, E-Mail) empfohlen!
Für einen Rücktritt bis zum 60. Tag vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 5 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 35,00 EUR. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet.
Für einen Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn kann der Vermieter gemäß § 651 i BGB eine angemessene Entschädigung fordern. Entsprechend § 651 i Abs. 3 BGB können Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschalieren. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt ab 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises,
b) bei Rücktritt ab 30 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises,
c) bei Rücktritt ab 7 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 70% des Mietpreises.
Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt sowohl für den Entschädigungsanspruch als auch eventuelle Bearbeitungspauschalen.
Der Vermieter ist gehalten, im Falle des Rücktritts des Mieters das Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
Bei Nichtanreise wird das Ferienobjekt 1 Tag nach dem Anreisetermin wieder vakant gesetzt. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nur noch, wenn der Mieter die Vermieter umgehend in Kenntnis setzt, dass er später anreist und den vollen Mietpreis entrichtet. Entschädigungsanspruch und Bearbeitungspauschalen werden sofort fällig.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag bis zu 21 Tagen vor Anreise zu stornieren, sofern dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger als zu dem oben genannten Zeitpunkt und wird dem Kunden kein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet, ist der Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schadenersatzanspruch entfällt, soweit auf Seiten des Vermieters weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, d. h. insbesondere bei höherer Gewalt.
5. Haftung
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Ausgenommen sind Kleinstschäden wie zerbrochenes Geschirr.
Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
6. An- und Abreise
In der Regel ist die Anreise ab 14.30 Uhr möglich. Falls der Mieter erst nach 21.00 Uhr am Ferienobjekt ankommen kann, ist unbedingt der Vermieter zu informieren. Die Abreise ist bis 10.30 Uhr vorzunehmen. Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und das Ferienobjekt besenrein übergeben werden. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
7. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) den Vermietern anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich sein, ist alternativ ein Preisnachlass zu gewähren.
8. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden
Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort dem Vermieter zu melden.
Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
9. Auflösung des Mietvertrages aus besonderen Gründen
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhersehbarer oder nicht im persönlichen Verantwortungsbereich des Mieters liegenden Ereignissen wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, erfolgt eine Stornierung der Buchung und eine Rückerstattung eventuell geleisteter Anzahlungen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, einen Aufwandsersatz zu verlangen bzw. einzubehalten, welcher sich an den unter Punkt 4 aufgeführten Pauschalen orientiert, im Übrigen jedoch auf einen Betrag von maximal 35,00 Euro begrenzt ist.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ge11. Gerichtsstand
11. Gerichtsstand
Der Kunde kann das Ferienhaus »Hacienda-Cilensek» nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen »Hacienda-Cilensek» gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Ferienhauses »Hacienda-Cilensek» maßgebend.
12. Anerkennung der Hausordnung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Unterschrift auf der Buchung oder Anzahlung des Mietpreises gemäß Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung sind auf der oben angegebenen Internetseite einsehbar.